Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Ja, für die ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese wird von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt und enthält die medizinische Diagnose sowie die verordnete ergotherapeutische Behandlung.

Eine entsprechende Verordnung kann in der Regel unkompliziert von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt werden.

Bitte halten Sie die Verordnung bei meinem ersten Hausbesuch bereit, damit sie zu Beginn der Behandlung vorliegt.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Wer kann Ergotherapie bei mir in Anspruch nehmen?

Meine private Ergotherapie richtet sich an Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen. Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Senioren sowie an Menschen mit Behinderungen.

Dabei steht immer die persönliche Situation des Menschen im Mittelpunkt. Gemeinsam schauen wir, welche Fähigkeiten gefördert werden können und in welchen Bereichen des täglichen Lebens ergotherapeutische Unterstützung sinnvoll ist.

Wenn Sie unsicher sind, ob meine Ergotherapie für Ihre persönliche Situation geeignet ist, können Sie sich gerne an mich wenden.

Wo findet die Behandlung statt?

Die Behandlung findet als Hausbesuch direkt bei Ihnen zu Hause statt. Dadurch entfällt für Sie der Weg in eine Praxis und die Therapie kann unmittelbar in Ihrem vertrauten Umfeld stattfinden.

Gerade wenn Mobilität eingeschränkt ist oder Ihnen der Weg in eine Praxis schwerfällt, bietet der Hausbesuch eine praktische Möglichkeit, ergotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ihr häusliches Umfeld kann dabei unmittelbar in die Behandlung einbezogen werden. Dadurch lassen sich auch konkrete Anforderungen und Herausforderungen aus Ihrem täglichen Leben direkt berücksichtigen.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Wenn Sie meine ergotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten, können Sie mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen. Gemeinsam besprechen wir Ihr Anliegen und vereinbaren einen passenden ersten Termin.

Für die erste Kontaktaufnahme können Sie sich gerne direkt an mich wenden. Ich beantworte Ihre Fragen und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

Wie ist der Ablauf des ersten Hausbesuches bei Ihnen?

Beim ersten Hausbesuch nehmen wir uns zunächst Zeit für ein persönliches Kennenlernen. Wir besprechen in Ruhe Ihr Anliegen, Ihre aktuellen Beschwerden oder Einschränkungen und wobei Sie sich Unterstützung wünschen.

Anschließend verschaffe ich mir durch eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung ein genaues Bild von Ihrer persönlichen Situation. Gemeinsam besprechen wir, welche Schwerpunkte für Ihre Behandlung wichtig sind und wie wir den Behandlungsplan individuell auf Sie abstimmen können.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Wie lange ich bei Ihnen vor Ort bin, hängt von der jeweiligen Behandlung ab. Je nach Therapie nehme ich mir zwischen 45 und 60 Minuten Zeit für Sie.

• Motorisch-funktionelle Behandlung: 45 Minuten Anwesenheitszeit, davon 30 Minuten aktive Behandlungszeit

• Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining: 45 Minuten Anwesenheitszeit, davon 30 Minuten aktive Behandlungszeit

• Sensomotorisch-perzeptive Behandlung: 60 Minuten Anwesenheitszeit, davon 45 Minuten aktive Behandlungszeit

In welchen Abständen finden die Behandlungen statt?

Wie häufig die Behandlung stattfindet, richtet sich nach dem individuellen Bedarf, dem Therapieziel und Ihrer persönlichen Entwicklung. Die Häufigkeit der Behandlung besprechen wir gemeinsam und stimmen sie auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Behandlungsbedarf ab.

Im Verlauf der Therapie können wir die Abstände zwischen den Terminen bei Bedarf gemeinsam anpassen.

Wie erfolgt die Bezahlung der Behandlung?

Die Bezahlung der Behandlung erfolgt direkt im Anschluss an den jeweiligen Behandlungstermin bei Ihnen zu Hause. Sie können den Betrag in bar oder bequem mit Karte bezahlen. So lässt sich die Bezahlung unkompliziert und direkt vor Ort abwickeln.

Werden die Kosten von meiner privaten Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen?

Meine Vergütung orientiert sich an der aktuellen Vergütungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Verband Ergotherapie (DVE) und den gesetzlichen Krankenkassen und liegt für Privatpatientinnen und Privatpatienten maximal beim 1,0-fachen Satz. Damit möchte ich Ihnen eine gute Grundlage für eine möglichst vollständige Kostenerstattung bieten.

Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten für meine Ergotherapie übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungs- beziehungsweise Beihilfevertrag ab.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die für Sie geltenden Erstattungsbedingungen.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Warum können gesetzlich versicherte Patienten nur als Selbstzahler behandelt werden?

Diese Frage ist mir persönlich besonders wichtig, weil ich die derzeitige Situation sehr bedauerlich finde. Von Beginn an war es mein Wunsch, auch gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten eine Abrechnung über Ihre Krankenkasse zu ermöglichen. Ich habe für diesen Beruf entschieden, um allen Menschen helfen zu können, unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus.

Meine Ergotherapie findet ausschließlich bei Ihnen zu Hause statt. Gerade für Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation Unterstützung benötigen, kann eine Behandlung im vertrauten häuslichen Umfeld sinnvoll und hilfreich sein.

Trotzdem kann ich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten nicht über die gesetzliche Krankenkasse(GKV) abrechnen. Der Grund ist, dass die Abrechnung zulasten der GKV unter anderem geeignete Praxisräume und die vorgeschriebene Ausstattung voraussetzt.

Genau hier liegt für mich das Problem:

Ich kann qualifizierte Ergotherapie anbieten, ich kann zu Ihnen nach Hause kommen und ich kann Sie dort therapeutisch versorgen, aber ohne entsprechende Praxisräume ist keine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

Das bedeutet im Ergebnis, dass Menschen, die gesetzlich versichert sind und eine ergotherapeutische Behandlung benötigen, meine Behandlung derzeit nicht auf Rezept über ihre Krankenkasse in Anspruch nehmen können, da die GKV die Behandlung aufgrund der nicht vorhandenen Praxisräume nicht mit mir abrechnet.

Ich persönlich empfinde es als sehr unbefriedigend und schwer nachvollziehbar, dass eine Behandlung im häuslichen Umfeld allein aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben nicht über die GKV abgerechnet werden kann. Gerade bei einer Therapie, die ausdrücklich auch im häuslichen Umfeld stattfinden kann, entsteht dadurch aus meiner Sicht eine große Lücke in der Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie mich selbstverständlich vorab kontaktieren. Auch als Selbstzahler besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse die Behandlung ganz oder teilweise erstattet. Ob und in welchem Umfang dies in Ihrem Fall möglich ist, lässt sich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse absprechen. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen rund um die Erstattungsmöglichkeiten Ihrer Krankenkasse.